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Swiss Made Appvon SMART GmbH

Der Standard

Kriterien, die sich erklären lassen.

Swiss Made App verbindet die Schweizer Herkunft einer Dienstleistung mit zusätzlichen Transparenzanforderungen für digitale Produkte.

Grundlage: Schweizer Verantwortung

Für Dienstleistungen setzt die schweizerische Herkunft voraus, dass das Unternehmen seinen Sitz in der Schweiz hat und tatsächlich von der Schweiz aus geführt wird. Swiss Made App ergänzt diese Herkunftsaussage um produktspezifische Kriterien.

Fünf verbindliche Kriterien

Ein Produkt darf die Kennzeichnung nur für den im Register beschriebenen Umfang verwenden.

1. Schweizer Trägerschaft

Der Betreiber hat Sitz und tatsächliche Leitung in der Schweiz und trägt die rechtliche sowie betriebliche Produktverantwortung.

2. Verantwortete Produktführung

Wesentliche Entscheidungen zu Produkt, Sicherheit, Datenschutz und Betrieb werden einer benannten Verantwortung in der Schweiz zugeordnet.

3. Transparente Datenstandorte

Speicherung, Verarbeitung und wesentliche externe Dienstleister werden produktspezifisch beschrieben. Abweichungen müssen im Eintrag erkennbar sein.

4. Dokumentierte Schutzmassnahmen

Zugriffsschutz, verschlüsselte Übertragung, Datenminimierung, Änderungsprozesse und der Umgang mit Sicherheitsereignissen sind dokumentiert.

5. Öffentlicher und aktueller Eintrag

Betreiber, Geltungsbereich, Status und Prüfdatum sind öffentlich. Wesentliche Änderungen führen zu einer erneuten Beurteilung.

Prüf- und Statusmodell

Die Prüfung ist eine dokumentierte Selbstbeurteilung durch SMART GmbH, keine externe Zertifizierung.

Aufnahme

Produkt eindeutig abgrenzen

Der Registerumfang wird festgelegt und die verantwortliche Stelle bestätigt.

Überprüfung

Nachweise beurteilen

Die Kriterien werden anhand verfügbarer organisatorischer und technischer Unterlagen geprüft.

Fortführung

Mindestens jährlich aktualisieren

Einträge werden jährlich sowie nach wesentlichen Produkt- oder Infrastrukturänderungen beurteilt.

Grenzen der Aussage

Die Kennzeichnung ist keine Garantie gegen Ausfälle, Datenverlust, Sicherheitslücken oder Rechtsverstösse. Sie ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Zulassung, Prüfung oder unabhängige Zertifizierung.

Rechtlicher Kontext

Die Herkunftsangabe „Schweiz“ und die Verwendung des Schweizerkreuzes unterliegen dem Schweizer Recht. Massgeblich sind die jeweils aktuellen Informationen des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum.

Offizielle Swissness-Informationen des IGE